BGH Urteil
Inhalt des Vortrags (Substantiierung bei Mängelangaben
Neutral
Aktenzeichen:
VIII ZR 125/11
Urteil vom:
25.10.2011
Der BGH stützt den Mieter, der die Mängel der Wohnung benannt, aber nicht vertieft beschrieben hatte. Dies sei ausreichend, um das Gericht zu einer Beweisaufnahme zu bestimmen, die dann weitere Einzelheiten zu erfragen habe.
Letztlich gilt die allgemeine Vorgabe zur Wertung des Substantiierungsvortrages auf für die Vermieterseite und nicht nur allgemein für das Mietrecht.
Letztlich gilt die allgemeine Vorgabe zur Wertung des Substantiierungsvortrages auf für die Vermieterseite und nicht nur allgemein für das Mietrecht.
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